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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2020 eine Entscheidung zur erforderlichen Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen gefällt. Anschließend ist es notwendig, Anlagen gemäß §6 EEG 2012 (jetzt §9 EEG 2017) mit einem technischen Gerät auszustatten, mit dem die PV-Anlage in das Stromnetz eingespeist werden kann. Eine einfache Ein- und Ausschaltung der PV-Anlage erfüllt nicht die Anforderungen des Gesetzes, wie der BGH „reduzieren“ klar ausgelegt hat.
Der SMA Power Limiter stellt die SMA-Lösung dar, die gemäß §6 EEG 2012 und §9 EEG 2017 eine stufenweise Reduktion der Einspeiseleistung und eine Schnellabschaltung gemäß EN 50549-1 ermöglicht.